Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. August 2026. Anbieter ist Klardo GmbH (nachfolgend „Anbieter“), die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Dienstleistungen des Anbieters — insbesondere Beratung, Entwicklung, Integration, Betrieb, Support und Schulung — sowie über die Bereitstellung der Software IdentControl, sei es als betriebener Cloud-Dienst oder zum Betrieb durch den Kunden selbst. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bedarf.

Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters, durch dessen Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrags zustande.

§ 3 Gegenstand und Erbringung der Leistungen

Gegenstand und Inhalt der Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Angebots. Gegenstand von IdentControl ist der Betrieb eines Autorisierungs- und Identitätsdienstes nach den Standards OAuth 2.0 und OpenID Connect: Authentifizierung, Ausgabe von Autorisierungscodes sowie Access-, Refresh- und ID-Token, Verwaltung von Mandanten, Clients, Nutzerinnen und Nutzern und Rollen samt der zugehörigen Verwaltungsschnittstellen.

Beim Cloud-Dienst betreibt der Anbieter die Software auf eigenen oder angemieteten Systemen und räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang ein; Leistungsort ist der Übergabepunkt des Rechenzentrums an das Internet. Betreibt der Kunde die Software selbst, richtet sich der zulässige Nutzungsumfang nach der erteilten Lizenz; für Betrieb, Absicherung, Verfügbarkeit und Sicherung seiner Systeme ist in diesem Fall der Kunde verantwortlich.

Eine zugesagte Verfügbarkeit besteht nur, soweit sie im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich vereinbart ist. Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen des Internets, der Stromversorgung oder von Vorleistungen Dritter, und Zeiten höherer Gewalt.

Der Anbieter darf den Dienst warten, aktualisieren und weiterentwickeln. Planbare Wartungsarbeiten führt er nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie mit angemessener Frist an. Sicherheitsrelevante Änderungen — insbesondere zur Abwehr akuter Bedrohungen, zum Schließen von Sicherheitslücken oder zur Wahrung der Konformität mit den zugrunde liegenden Standards — kann er jederzeit und ohne Vorankündigung vornehmen. Auf Änderungen, die den vereinbarten Funktionsumfang wesentlich einschränken, weist er vorab in Textform hin.

Ein Anspruch darauf, dass eine Leistung durch eine bestimmte Person erbracht wird, besteht nicht; dies gilt auch dann, wenn die Leistung mit dem Namen einer bestimmten Person angekündigt wurde. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die eingesetzten Personen entsprechend qualifiziert und — wo nötig — zertifiziert sind.

§ 4 Beta-Stadium

IdentControl befindet sich in der Beta-Phase. Der Kunde weiß, dass die Software noch nicht als abschließend fertiggestellt gilt: Funktionen können sich ändern oder entfallen, und es kann zu Fehlern und Unterbrechungen kommen. Der Anbieter weist auf wesentliche Änderungen in Textform hin.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig; nutzungsabhängige Entgelte rechnet der Anbieter nachträglich auf Basis der von ihm erhobenen Nutzungsdaten ab, etwa der Zahl aktiver Nutzerinnen und Nutzer, Mandanten oder Anfragen. Dienstleistungen ohne vereinbarten Festpreis werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Abrechnungsintervall und Zahlungsziel richten sich nach dem Angebot. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen.

§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden

§ 7 Laufzeit, Verzögerung und Kündigung durch den Kunden

Laufzeit und Kündigungsfrist richten sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform; für die Fristwahrung ist der Zugang beim Anbieter maßgeblich. Telefonische Kündigungen sind nicht möglich.

Treten Verzögerungen aus dem Bereich des Kunden ein — Änderungswünsche, verspätete Bereitstellung von Informationen, Zugängen, Testsystemen oder Freigaben —, verlängern sich die vereinbarten Termine entsprechend. Ein Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.

Sagt der Kunde eine terminlich fest eingeplante Leistung ab — etwa einen Beratungs-, Integrations-, Workshop-, Schulungs- oder Migrationstermin —, so ist bis 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kein Entgelt zu zahlen, vom 29. bis zum 14. Tag davor 30 %, vom 13. bis zum 6. Tag davor 50 % und ab dem 5. Tag davor 100 % des vereinbarten Entgelts. Bereits angefallene Fremdkosten sind in jedem Fall zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen die Herausgabe der von ihm eingebrachten Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format verlangen. Danach ist der Anbieter — vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten — berechtigt und verpflichtet, sie zu löschen. Darüber hinausgehender Exportaufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 8 Kündigung und Sperrung durch den Anbieter

Kann eine Leistung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat — etwa höhere Gewalt, Ausfall von Vorleistern oder behördliche Anordnungen —, ganz oder teilweise nicht erbracht werden, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen. Der Kunde schuldet in diesem Fall nur das anteilige Entgelt für den bereits erbrachten Teil der Leistung.

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung, bei Umgehung technischer Nutzungskontrollen oder Überschreitung vereinbarter Mengenbegrenzungen trotz Abmahnung, bei Weitergabe von Zugängen, Lizenzschlüsseln oder des Dienstes an Dritte über den vereinbarten Umfang hinaus und bei Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts trotz Mahnung und Fristsetzung.

Besteht ein begründeter Verdacht auf eine solche Pflichtverletzung oder auf eine Kompromittierung von Zugangsdaten oder Schlüsseln, darf der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise sperren, soweit dies zur Abwehr von Schäden für ihn, den Kunden oder Dritte erforderlich ist. Er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperrung auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Hat der Kunde die Sperrung zu vertreten, bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bestehen.

§ 9 Datenschutz

Verarbeitet der Anbieter im Rahmen des Cloud-Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; dieser geht diesen Bedingungen im Umfang seines Regelungsgegenstandes vor. Der Anbieter darf aggregierte, nicht personenbezogene Nutzungs- und Telemetriedaten zur Abrechnung, zum Betrieb, zur Fehleranalyse und zur Weiterentwicklung des Dienstes erheben und auswerten. Die Verarbeitung beim Besuch dieser Website beschreibt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Vertraulichkeit

Die vereinbarten Vertragskonditionen, überlassene Daten und Unterlagen sowie alle weiteren als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen behandeln beide Parteien streng vertraulich. Sie legen sie Dritten nicht offen und nutzen sie zu keinem anderen Zweck als der Vertragserfüllung, und sie verpflichten ihre Mitarbeitenden entsprechend. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden oder ihr rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis zugänglich gemacht wurden. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.

§ 11 Nutzungsrechte, Schutzrechte und Freistellung

Alle Rechte an der Software, der Dokumentation, an Konfigurationen sowie an Schulungs- und Projektunterlagen des Anbieters und an deren Weiterentwicklung verbleiben beim Anbieter; der Kunde erhält die im Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Reverse Engineering sowie das Entfernen oder Umgehen von Lizenz- und Nutzungskontrollen sind ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.

Machen Dritte wegen der Leistungen des Anbieters berechtigte Ansprüche aus Schutzrechten gegen den Kunden geltend, wird der Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten die fehlenden Rechte erwerben oder die Leistung so ändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt; nur soweit das nicht möglich ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Das setzt voraus, dass der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform unterrichtet, die Rechtsverletzung nicht selbst anerkennt und dem Anbieter Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehält.

Stellt der Kunde Materialien, Daten oder Adressen bei, räumt er dem Anbieter daran das zur Vertragserfüllung erforderliche Nutzungsrecht ein und sichert zu, dass sie frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Von Ansprüchen Dritter, die hierauf beruhen, stellt er den Anbieter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei.

Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 12 Drittanbieter und Subunternehmer

Stellt der Anbieter Leistungen Dritter dar, tritt er dabei in der Regel als Vermittler auf; die betreffenden Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande, und für sie können dessen eigene Bedingungen gelten. Das gilt entsprechend für externe Identitätsanbieter, Verzeichnisdienste und sonstige Systeme Dritter, die der Kunde mit dem Dienst verbindet; für deren Verfügbarkeit und Verhalten haftet der Anbieter nicht.

Der Anbieter darf zur Erfüllung seiner Pflichten Subunternehmer und Unterauftragsverarbeiter einsetzen, insbesondere Rechenzentrums- und Infrastrukturanbieter. Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform abtreten.

§ 13 Gewährleistung

Die Software wird im Beta-Stadium überlassen. Der Anbieter gewährleistet daher nicht, dass sie fehlerfrei oder ununterbrochen verfügbar ist; er schuldet, gemeldete Fehler mit angemessenem Aufwand zu beheben. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert seine Daten eigenverantwortlich, soweit die Sicherung nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.

§ 14 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf einer vom Kunden zu verantwortenden Konfiguration, auf der Nichtbeachtung dokumentierter Sicherheitsvorgaben, auf dem Einsatz nicht mehr unterstützter Programmstände oder auf einer Kompromittierung von Zugangsdaten, Client-Secrets oder Schlüsseln im Verantwortungsbereich des Kunden beruhen. Für den Verlust von Daten haftet er nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die Teilnahme an Terminen in Räumlichkeiten des Anbieters oder Dritter erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Kunden in Textform mit; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als angenommen, worauf in der Mitteilung gesondert hingewiesen wird. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.